Die Gemeinde Seelitz ist bemüht, ihre Website www.gemeinde-seelitz.de barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Sächsische Inklusionsgesetz (SächsInklusG), das Sächsische E-Government-Gesetz (SächsEGovG) sowie das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG).
Maßstab für die Barrierefreiheit sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG – Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 auf Level AA, die im als W3C Recommendation (Web Standard) veröffentlicht wurden (Kriterien der europäischen Norm EN 301 549, Version 2.1.2) sowie die weiterentwickelte BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).
Barrierefrei heißt, dass unser Internetangebot auch für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt technisch (Browser, Betriebssystem) und inhaltlich (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).
Die Webseite wird gerade auf Ihre Barrierefreiheit überprüft und wir sind bemüht unsere Inhalte schnellstmöglich barrierefrei zugänglich zu machen.
Kontakt
Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Website auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail. Wir sind bemüht Ihnen schnellstmöglich zu antworten.
E-Mail: l.oberlaender@rochlitz.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Internetseiten benachteiligt sind oder von uns keine Antwort zu Anfragen bezüglich der Barrierefreiheit erhalten, wenden Sie sich bitte an:
Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen- Michael Welsch
Besucheradresse:
Archivstraße 1
01097 Dresden
Postanschrift:
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: +49 351 564-10715
Telefax: +49 351 564-10999
E-Mail: info.inklusionsbeauftragter@sk.sachsen.de
Webseite: Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
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